Die Rekrutierung von ausländischem Pflegepersonal für Ihr Unternehmen zahlt sich aus. Worauf Sie hierbei achten müssen und wo Sie Unterstützung erhalten, können Sie hier nachlesen.
Pflegefachkräfte aus dem Ausland einstellen: Was gibt es zu beachten?
Wenn Sie eine Pflegekraft aus dem Ausland rekrutieren möchten, müssen Sie sich vorher genau informieren, aus welchem Land Sie rekrutieren wollen. Der Prozess variiert, je nachdem, ob Sie Personen aus einem EU- oder Drittstaat einstellen möchten. Da der Beruf Pflegefachkraft, anders als in Deutschland, in vielen Ländern eine akademische Ausbildung voraussetzt, spielt das Thema Berufsanerkennung hier eine wichtige Rolle. Pflegefachkräfte aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz erhalten in der Regel eine automatische Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation.
Voraussetzungen für Pflegefachkräfte aus Drittstaaten
Dem gegenüber benötigen Pflegefachkräfte aus Drittstaaten eine individuelle Prüfung auf Anerkennung ihres Berufsabschlusses. Hierfür müssen sie ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchlaufen. Bei vorliegenden wesentlichen Unterschieden muss eine Anpassungsmaßnahme durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik „Anerkennung von ausländischen Abschlüssen“ und auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Zusammenfassend müssen für ausländische Pflegefachkräfte folgende Anforderungen erfüllt sein:
Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation: Die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation – welche auch ein Studienabschluss sein kann – gleichwertig mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf „Pflegefachfrau/-mann“ bzw. „Pflegefachperson“ ist. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Die ausländischen Pflegefachkräfte können entweder eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen lassen oder darauf verzichten und direkt eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren. Die Antragstellung für die berufliche Anerkennung erfolgt bei der dafür zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Die von dort erteilte deutsche Anerkennung gilt deutschlandweit.
Berufsausübungserlaubnis: Der Beruf der Pflegefachkraft ist in Deutschland reglementiert. Wer hier in Pflegeberufen arbeiten möchte, benötigt daher eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung. In der Regel müssen dafür neben der anerkannten fachlichen Qualifikation folgende formale Anforderungen erfüllt sein:
Deutschkenntnisse: mind. Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER),
Gesundheitliche Eignung für den Beruf: ärztliche Bescheinigung aus Deutschland oder dem Herkunftsland,
Polizeiliches Führungszeugnis: als Nachweis der Straffreiheit und Vertrauenswürdigkeit wird ein Führungszeugnis bzw. ein Certificate of Good Standing aus dem Herkunftsland oder von der deutschen Polizei verlangt.
Visum und Aufenthalt für Pflegefachkräfte aus Drittstaaten
Für Staatsangehörige eines Staates außerhalb dem EU-/EWR Raum und der Schweiz ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, um der Beschäftigung als Pflegefachkraft nachzugehen. Abhängig vom Ergebnis des Anerkennungsverfahrens haben die ausländischen Pflegefachkräfte folgende Optionen:
Visum zum Arbeiten für Fachkräfte: Wenn die ausländische Berufsqualifikation vollständig anerkannt und die Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis durch die zuständige Behörde in Deutschland zugesagt wurde, können Pflegefachkräfte aus Drittstaaten ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung nach § 18a AufenthG beantragen. Die Erteilung des Visums setzt voraus, dass die Antragstellenden die fachlichen Anforderungen erfüllen (volle Anerkennung und Berufsausübungserlaubnis) und ein konkretes Arbeitsplatzangebot als Pflegefachkraft in Deutschland nachweisen können. Beachten Sie: Die Blaue Karte EU wird für Pflegefachkräfte nicht angewendet!
Sie können die Einreise beschleunigen, indem Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Pflegeauszubildende aus dem Ausland einstellen
Für die Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann bzw. Pflegefachperson gelten spezielle Anforderungen an die ausländischen Bewerberinnen und Bewerber:
Mittlerer Schulabschluss,
Deutschkenntnisse: abhängig vom Bundesland, in dem die Ausbildung erfolgt, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen werden,
Gesundheitliche Eignung für den Beruf: Ärztliche Bescheinigung aus Deutschland oder dem Herkunftsland (kann nach Einreise erfolgen),
Polizeiliches Führungszeugnis: als Nachweis der Straffreiheit und Vertrauenswürdigkeit wird ein Führungszeugnis bzw. ein Certificate of Good Standing aus dem Herkunftsland oder von der deutschen Polizei verlangt.
Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten: Regelungen zur Beschäftigung
Sie suchen Pflegepersonal auf Hilfskraftniveau? Auch die Beschäftigung in pflegerischen Tätigkeiten unterhalb der bundesrechtlich geregelten Fachkräfteausbildung von drei Jahren ist möglich. Dies umfasst Tätigkeiten auf Basis einer staatlich anerkannten Ausbildung, insbesondere als Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz, Altenpflegehilfe und Pflegefachassistenz, für die in Deutschland eine Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr festgelegt ist.
Das Visum zur Einreise und Beschäftigung wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine inländische Ausbildung oder eine anerkannte ausländische Qualifikation als Pflegehilfskraft liegt vor. Weitere Regelungen im jeweiligen Landesrecht, vor allem hinsichtlich der geltenden Reglementierungen zum Führen der Berufsbezeichnung, müssen darüber hinaus beachtet werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat der Beschäftigung als Pflegehilfskraft nach § 22a BeschV zugestimmt. Dabei werden durch die BA auch die Arbeitsbedingungen geprüft (Arbeitszeiten, Entgelt etc.).
Wenn die Pflegehilfskraft 45 Jahre alt oder älter ist, muss sie oder er ein bestimmtes Mindestgehalt für die Beschäftigung in Deutschland erhalten oder einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbringen. Dieses Mindestgehalt liegt im Jahr 2025 bei 53.130 Euro.
Vermittlung und Rekrutierungsprojekte in der Pflege
Denken Sie darüber nach, sich zusätzliche Unterstützung beim Rekrutierungsprozess zu suchen? In unserer Rubrik „Vermittlungsagenturen erkennen“ erhalten Sie grundsätzliche Informationen über private und staatliche Vermittler in Deutschland.
Privatwirtschaftliche Personalvermittlung
Sind Sie im Bereich der privaten Personalvermittlung tätig oder möchten Sie als Arbeitgeber die Dienstleistung einer privaten Personalvermittlung in Anspruch nehmen? Beachten Sie folgende Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Vermittlung von Gesundheitspersonal aus dem Ausland. Aus Ländern, die auf der sogenannten WHO-Liste stehen, dürfen – außer durch die Bundesagentur für Arbeit – keine Personen in Beschäftigungen in Gesundheits- und Pflegeberufen in Deutschland rekrutiert werden (§ 38 BeschV). Von diesem Vermittlungsverbot ist auch die Vermittlung in Pflegeausbildungen in Deutschland umfasst. Die Liste wurde im Jahre 2023 aktualisiert – eine nächste Überarbeitung erfolgt im Jahr 2026.
Liste staatlicher Rekrutierungsprojekte (zum Ausklappen)
Hier finden Sie eine Auswahl an Projekten im Pflegebereich. Alle internationalen Standards zur ethischen und fairen Rekrutierung werden in den Projekten eingehalten.
Programm Triple Win: Pflegefachkräfte und -Auszubildende aus dem Ausland
DasTriple Win Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt. Im Auftrag deutscher Kliniken und Pflegeeinrichtungen werden ausgebildete Fachkräfte aus Bosnien und Herzegowina, den Philippinen, Tunesien, Indonesien, Jordanien und den Bundesstaaten Kerala und Telangana (Indien) sowie Pflege-Auszubildende aus Vietnam und Kerala gewonnen. Grundlage des Vorhabens sind Vermittlungsabsprachen der BA mit den staatlichen Arbeitsverwaltungen der Partnerländer.
Die BA informiert und berät Arbeitgeber und bringt sie mit den Pflegefachkräften und Auszubildenden zusammen. Die GIZ organisiert für die Programmteilnehmenden Deutschkurse (bis Niveau B1) sowie Pflegefachkurse bereits im Herkunftsland. Dort lernen sie die Unterschiede zwischen den Gesundheitssystemen sowie Karriereoptionen und Fachbegriffe. In Deutschland unterstützt die GIZ die eingereisten Pflegefachkräfte: zum Beispiel bei Behördengängen, der Kontoeröffnung oder dem Abschluss einer Krankenversicherung und begleitet sie bei der Anerkennung des Berufsabschlusses. Bis zur Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses als Pflegefachperson, die sie im ersten Jahr ihrer Tätigkeit erwerben sollen, arbeiten die Teilnehmenden als Pflegehilfskräfte.
Weitere Informationen zum Triple Win Programm finden Sie in diesem Video.
Programm „Pflegekräfte für Deutschland“: Ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Pflegefachkräfte aus Mexiko und Brasilien
Als Ergänzung zum Programm Triple Win hat die BA ein integratives Programm mit den Partnerländern Brasilien und Mexiko entwickelt. Es erfolgt eine intensive Betreuung durch die BA (Auswahl der Fachkräfte, Deutschsprachkurse) mit dem Ziel, die Anerkennung des Berufsabschlusses in Deutschland zu erreichen und eine erfolgreiche Beschäftigungsaufnahme in Deutschland zu realisieren. Dabei arbeitet die BA eng mit Partnern in Lateinamerika und Asien wie auch in Deutschland zusammen.
Projekt „APAL – Ausbildungspartnerschaften mit Lateinamerika“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Pflegeauszubildende aus El Salvador, Mexiko, Brasilien
Die BA vermittelt Auszubildende aus den o. g. Ländern auf den deutschen Arbeitsmarkt. Interessierte Personen können, je nach Herkunftsland, zwischen der generalistischen Pflegeausbildung sowie medizinisch-technischen Assistenzen im Bereich Laboratorium und Radiologie wählen. Die BA koordiniert und unterstützt, gemeinsam mit lokalen Institutionen, den gesamten Prozess – von der Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse bis hin zum Spracherwerb (B1- oder B2-Niveau). Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BA.
Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa)
Im Jahr 2019 wurde die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) als Ergebnis der „Konzertierten Aktion Pflege“ des Bundesministeriums für Gesundheit eingerichtet. Die DeFa agiert als Lotse für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Personalserviceagenturen und unterstützt die Prozesse zur Berufsanerkennung, Arbeitsmarktzulassung und Einreise von Pflegefachkräften aus Drittstaaten. Weitere Informationen finden Sie auf der DeFa-Website.
Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Internationale Personalvermittlung von qualifizierten Pflegefachpersonen in den deutschen Arbeitsmarkt erfolgt derzeit in erster Linie über privatwirtschaftliche Personalserviceagenturen. Um Anforderungen an eine ethische Rekrutierung festzulegen und innerhalb der Branche zu etablieren, wurde das staatliche Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland entwickelt. Detaillierte Informationen zum Gütesiegel finden Sie in der Rubrik "Vermittlungsagenturen erkennen".
Gut zu wissen: Fördermöglichkeiten
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz gilt seit Juli 2023 auch eine gesetzliche Grundlage zur anteiligen Refinanzierung von derartigen Projekten. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Kosten eines B2-Sprachkurses in Deutschland mit einer Ausgleichsmaßnahme (Vorbereitungskurs für die Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) zu kombinieren und diese über sogenannte Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit zu refinanzieren. Durch das Qualifizierungschancengesetz gibt es zudem die Möglichkeit, Arbeitsentgeltzuschüsse für Ausfallzeiten zu erhalten. Informieren Sie sich über spezielle Fördermöglichkeiten, die auch bundeslandspezifisch ausgestaltet sein können.
Schritt für Schritt erklärt: So gewinnen Sie Pflegepersonal
✔ Optionen prüfen: Mit unserem Quick-Check für Arbeitgeber können Sie ihre Bedarfe eingeben und Schritt für Schritt die passenden Möglichkeiten durchgehen.
✔ Bei der Suche nach Fachkräften aus dem EU-/EWR-Raum, unterstützt Sie auch EURES – Das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität.
✔ Veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeige in der „Make it in Germany“-Jobbörse, um internationale Fachkräfte gezielt anzusprechen.
✔ Auch im Rahmen von Rekrutierungs- oder Förderprojekten (s. u.) können interessierte Unternehmen bei der Suche nach der passenden Fachkraft unterstützt werden.
✔ Im Internationalen Bewerberanzeiger „Gesundheit“ der BA finden Sie eine Auswahl an hochmotivierten Gesundheitsfachkräften, die noch im Ausland leben und in Deutschland arbeiten möchten.
Werkzeugkoffer: Integration von Pflegepersonal
Wenn Sie sich entschieden haben, Pflegefachpersonen aus dem Ausland zu rekrutieren und diese nachhaltig in Ihre Einrichtung integrieren wollen, ist ein betriebliches Integrationsmanagement unabdingbar. Hierfür hat das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) einen Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration entwickelt, der Einrichtungen oder Betrieben anhand von 15 Anforderungsfeldern eine Orientierung bietet.
Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) / Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübcke-Stiftung e.V. (KDA) Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland"
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Als Drittstaaten werden Länder bezeichnet, die außerhalb eines internationalen Vertrages oder einer Gemeinschaft (wie zum Beispiel der Europäischen Union) stehen.
Der Europäische Wirtschaftsraum (kurz: EWR) ist ein Zusammenschluss aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und drei Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), nämlich Norwegen, Island und Liechtenstein. Im Europäischen Wirtschaftsraum gelten die vier Freiheiten des Binnenmarkts: Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.
Die Berufsqualifikation ist die formale Zertifizierung, die die Befähigung zur Ausübung eines bestimmten Berufs bestätigt. In der Regel wird sie durch den Abschluss einer Berufsausbildung oder durch berufliche Fortbildung erlangt.
Die Berufsausübungserlaubnis umfasst die rechtliche Befugnis zur Berufsausübung sowie die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Bei Drittstaatsangehörigen, die in reglementierten Berufen arbeiten möchten, muss eine Berufsausübungserlaubnis vorliegen, bevor eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erteilt werden kann.
Der Referenzberuf (auch: Referenzqualifikation) bezeichnet eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren wird die ausländische Qualifikation mit der deutschen Referenz unter Prüfung auf Gleichwertigkeit verglichen. Die Ermittlung des Referenzberufs gilt für reglementierte sowie nicht-reglementierte Berufe.
Ausländische Fachkräfte, die in Deutschland einer reglementierten Tätigkeit nachgehen möchten und einen Bescheid mit Auflagen erhalten haben, müssen eine Ausgleichsmaßnahme durchlaufen, um eine volle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation zu erhalten. Es können z.B. Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen oder Eignungsprüfungen sein.
Anerkennungsverfahren
Im Anerkennungsverfahren (auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt) wird durch die zuständige Prüfungsstelle geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Der Prüfungszeitraum beträgt in der Regel drei bis vier Monate. Ist die Prüfung abgeschlossen, wird ein Bescheid mit dem Prüfungsergebnis („volle Anerkennung“, „teilweise Anerkennung“ oder „keine Anerkennung“) ausgestellt.
Gleichwertigkeitsprüfung
Siehe „Anerkennungsverfahren“.
Aufenthaltstitel
Der Aufenthaltstitel ist die Berechtigung, die Personen aus dem Ausland für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen. Aufenthaltstitel können als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden.
Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) ist ein Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker von außerhalb der EU, die in einem EU-Mitgliedsstaat eine Arbeit aufnehmen. Voraussetzungen für die Blaue Karte EU sind ein akademischer Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt.
Unter „Anpassungsqualifizierung“ versteht man praktische oder theoretische Trainingsmaßnahmen, die zur vollständigen Gleichwertigkeit einer beruflichen Qualifikation bei nicht-reglementierten Tätigkeiten führen. Hierunter fallen z. B. Praktika, betriebliche Nachqualifizierung etc.
Visum
Ein Visum berechtigt den Inhaber, in ein anderes Land einzureisen oder durch ein anderes Land zu reisen. In Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige eine solche Aufenthaltsgenehmigung; für EU- und einige andere Länder gelten Ausnahmen. Je nach Aufenthaltszweck und -dauer gibt es verschiedene Arten von Visa. Verantwortlich für die Erteilung sind die deutschen Auslandsvertretungen.
Aufenthaltserlaubnis
Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
Ein Bundesland (oft auch nur „Land“) ist ein Gliedstaat mit eigenem Parlament (Landtag), eigener Verfassung und Regierung sowie teilweise eigenen Gesetzen. Die Ausübung der gesamten Staatsgewalt teilt sich im Sinne des Föderalismus auf den Bund und die Bundesländer auf. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern.
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) ist für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen Ansprechpartner bei Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die BA übernimmt unter anderem die Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen.
Gemäß § 18 Abs. 3 AufenthG ist eine Fachkraft eine Person mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung bzw. eines Hochschulstudiums in Deutschland; oder
Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung bzw. eines Hochschulstudiums im Ausland, die gleichwertig/vergleichbar mit einer deutschen Berufsausbildung bzw. einem deutschen Hochschulstudium sind.
Beachten Sie: Der Begriff „Fachkraft“ bzw. „Fachkräfte“ auf Make it in Germany“ ist nicht systematisch mit der gesetzlichen Definition nach § 18 AufenthG gleichzusetzen.